Fähige Ausgebildete an die Uni

Die Jungen Liberalen im Kreis Lippe fordern eine Vereinfachung des Zugangs zum Studium

für Menschen mit einer Berufsausbildung ohne Allgemeine Hochschulreife (Abitur).

Aktuell sieht es wie folgt aus:

 

Im § 3 der BBHZVO ist geregelt, das Ausgebildete (nach Abschluss einer mind. 2-Jährigen

Berufsausbildung) nach einer auf der Ausbildung aufbauenden Berufspraxis von mindestens

2 weiteren Jahren die Möglichkeit haben, zu studieren. Dies gilt für Auszubildende, die nicht

die allgemeine oder Fachhochschulreife abgeschlossen haben.

 

Doch wieso eigentlich?

 

Ändern wir den § 3 der BBHZVO so dass Menschen, die sich für eine Ausbildung

entschieden haben und Ihre Kenntnisse im Fachbereich erweitern wollen, nicht daran

gehindert werden durch einen langen Prozess. Damit machen wir den

Ausbildungsberuf als solchen attraktiver und schaffen den Rahmen für Menschen, die

Themenorientierter lernen wollen und den beruflichen Weg für sich klar gefunden haben.

Bildung hört für viele im Abitur auf: Die Vermittlung von allgemeinen Lerninhalten ist nicht

grundsätzlich in Frage zu stellen, für viele jedoch nicht Zielführend. Flexibilisieren wir das

Konzept und brechen wir alte Strukturen auf.

Also:

 

Nach Abschluss einer Berufsausbildung die Beschränkungen, um im erlernten Bereich ein

auf dem Abschluss basierendes Studium zu beginnen, müssen fallen.

  • 3, Absatz 2 im BBHZVO

“ 2. danach mindestens ein Jahr im Ausbildungsberuf oder in einem der Berufsausbildung

fachlich entsprechenden Beruf tätig war. Für Stipendiatinnen und Stipendiaten des

Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes ist ein Jahr ausreichend.” streichen und

den fallenden Zahlen im Bereich der Berufsausbildung entgegenwirken.