Die Jungen Liberalen im Kreis Lippe fordern eine Vereinfachung des Zugangs zum Studium
für Menschen mit einer Berufsausbildung ohne Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
Aktuell sieht es wie folgt aus:
Im § 3 der BBHZVO ist geregelt, das Ausgebildete (nach Abschluss einer mind. 2-Jährigen
Berufsausbildung) nach einer auf der Ausbildung aufbauenden Berufspraxis von mindestens
2 weiteren Jahren die Möglichkeit haben, zu studieren. Dies gilt für Auszubildende, die nicht
die allgemeine oder Fachhochschulreife abgeschlossen haben.
Doch wieso eigentlich?
Ändern wir den § 3 der BBHZVO so dass Menschen, die sich für eine Ausbildung
entschieden haben und Ihre Kenntnisse im Fachbereich erweitern wollen, nicht daran
gehindert werden durch einen langen Prozess. Damit machen wir den
Ausbildungsberuf als solchen attraktiver und schaffen den Rahmen für Menschen, die
Themenorientierter lernen wollen und den beruflichen Weg für sich klar gefunden haben.
Bildung hört für viele im Abitur auf: Die Vermittlung von allgemeinen Lerninhalten ist nicht
grundsätzlich in Frage zu stellen, für viele jedoch nicht Zielführend. Flexibilisieren wir das
Konzept und brechen wir alte Strukturen auf.
Also:
Nach Abschluss einer Berufsausbildung die Beschränkungen, um im erlernten Bereich ein
auf dem Abschluss basierendes Studium zu beginnen, müssen fallen.
- 3, Absatz 2 im BBHZVO
“ 2. danach mindestens ein Jahr im Ausbildungsberuf oder in einem der Berufsausbildung
fachlich entsprechenden Beruf tätig war. Für Stipendiatinnen und Stipendiaten des
Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes ist ein Jahr ausreichend.” streichen und
den fallenden Zahlen im Bereich der Berufsausbildung entgegenwirken.