Bei der Problematik des Sprühens sogenannter „Graffiti“-Werke im öffentlichen Raum stehen sich die wichtigen Schutzgüter Eigentum und Ordnung im öffentlichen Raum auf der einen Seite und künstlerische Ausdrucksfreiheit auf der anderen Seite gegenüber. Hierbei gilt es, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen zu finden, daher fordern wir:
• Bei der Sanktionierung, insbesondere von minderjährigen Sprühern, setzen wir uns dafür ein, die Möglichkeiten des Jugendstrafrechts voll auszuschöpfen, also weniger auf Bestrafung als auf Erziehung zu setzen. Hier kann eine wichtige Maßnahme sein, jungen Menschen die Angebote legalen Sprühens nahezulegen.
• Überzogene Strafen für verurteilte Sprüher müssen gerecht und angemessen sein. Kunst ist subjektiv und darf deshalb nicht als Vandalismus abgestempelt werden. So wäre es notwendig, weniger auf Freiheitsstrafen denn auf Erziehungsmaßnahmen zu setzen.
• Geben wir den Graffiti-Künstlern endlich den Raum, um sich legal ausdrücken zu können und das Stadtbild mitzugestalten. Durch freie Flächen bekommen vor allem Jugendliche die Chance, die Erscheinung ihrer Stadt zu prägen. Hierfür wäre die individuelle Freigabe von öffentlichem Eigentum eine sinnvolle Möglichkeit.