Die GewSt ist und bleibt eine der höchst umstrittenen Steuern in Deutschland. Die
Erhebung teilt sich dabei auf zwei Ebenen auf. Das Finanzamt ermittelt den zu
besteuernden Gewinn und teilt diesen (teilweise per Post) den Gemeinden mit. Auf
Grundlage dieser Mitteilung setzt die Gemeinde dann die GewSt fest und treibt sie
ein. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg ist dies nicht so. Dort erhebt
auch das Finanzamt die GewSt, da das Land der Gemeinde gleicht.
Wir Junge Liberale Lippe fordern dieses einheitliche Verwaltungsverfahren auf
Bundesebene. Die Gemeinden würden finanziell und personell entlastet werden und
bekommen trotzdem die Einnahmen aus der GewSt. Dieses Verfahren würde dem
Kirchensteuer-Verfahren gleichen, wo das Finanzamt die Steuer erhebt und an die
Kirchen weiterleitet. Die Vorteile liegen auf der Hand:
Bürokratieabbau für den Steuerpflichtigen
Anstatt der zwei Briefe vom Finanzamt und der Gemeinde erhält der Steuerpflichtige
nun nur noch einmal Post vom Finanzamt. Die Veranlagung ist somit abgeschlossen.
Besonders heikel war dies in Zeiten von Corona. Wollte sich der Steuerpflichtige
seine Vorauszahlungen erstatten lassen, muss der Antrag an das Finanzamt gestellt
werden. Die Auszahlung erfolgte erfreulicherweise sehr zügig. Da die Gemeinden jedoch
die GewSt verwalten, verzögerten sich die Erstattungen der GewSt um mehrere Tage oder
sogar Wochen. Zudem würde im Gründungsprozess die Bürokratie abgebaut werden, da das
Finanzamt nun als einziger Ansprechpartner fungiert. Gesonderte
Empfangsbevollmächtigungen und SEPA-Mandate für die Gemeinden würden entfallen.
Besonders problematisch ist es, wenn mehrere Betriebsstätten in verschiedenen
Gemeinden unterhalten werden. Dann muss der Gewinn auf die Gemeinden zerlegt werden.
Somit bekommt der Steuerpflichtige einmal Post vom Finanzamt und in den folgenden
Tagen oder Wochen Post von jeder Gemeinde. Bei größeren Unternehmen stellt dies somit
einen großen, vermeidbaren Aufwand dar.
Bürokratieabbau für die Gemeinden
Die Gemeinden haben in ihrer derzeitigen Rolle kaum Gestaltungsspielraum. Sie sind an
die Mitteilung vom Finanzamt gebunden und führen die repetitiven Arbeitsschritte aus.
Dabei wird jede Veranlagung doppelt angefasst (Finanzamt & Gemeinde). Im Falle der
Zerlegung würden somit im schlimmsten Fall dutzende Behörden über denselben Fall
entscheiden. Die Festsetzung des Gewinns ist die herausfordernde Tätigkeit durch das
Finanzamt. Die Errechnung der Nachzahlung/Erstattung erfolgt vollautomatisiert. Eine
solche Automatisierung ist bei den Gemeinden nicht anzutreffen. Das Finanzamt hätte
somit nur Mehraufwand bei der Eintreibung der Steuern, wobei gilt: Wer die ESt/KSt
nicht zahlt, wird auch die GewSt nicht zahlen. Anstatt dass zwei Mahn- oder
Vollstreckungsverfahren von zwei verschiedenen Behörden angestoßen werden, wäre nun
nur noch ein Verfahren notwendig.
Gute Basis für künftige Reformen und Digitalisierungsvorhaben
Ist der Prozess vereinheitlicht, sind Änderungen einfacher durchzuführen. Wenn sich
der digitale Steuerbescheid durchsetzt, ist dies einfacher über das Finanzamt
abzubilden als über die rund 11.000 Gemeinden in Deutschland, die unterschiedliche
Programme nutzen. Die statistischen Daten würden nun öfters und zuverlässiger
übermittelt werden, sodass genauere Berechnungsmodelle möglich wären. Auch der
steuerliche Datenabruf wäre somit vereinheitlicht. Ungeachtet der Reformvorschläge
zur GewSt, wie die Abschaffung der selbständigen Berechnung und Einführung eines
Zuschlagssatzes auf die ESt oder KSt, wäre dies das maximal effizienteste Verfahren.