Die Jungen Liberalen Lippe fordern, dass die Kultusministerkonferenz die Einführung
einer Bildungspflicht als Ersatz für eine Schulpflicht beschließen soll. Als
Beispiel hierfür können die Systeme vieler Länder herangezogen werden. Somit hat
jeder Schüler ein Recht darauf, eigenständig zu entscheiden, wie er lernt. Die
Möglichkeit zur Schule zu gehen, bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen und
sollte auch in Zukunft die Regel seien. Auch bei sinkender Nachfrage nach Schulen,
ist dieses Bildungsangebot des Staates aufrecht zu erhalten. Dieses Recht eines jeden
Schülers auf den Schulbesuch kann auch entgegen dem Willen der Eltern ausgeübt
werden.
Weil jeder anders lernt
Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch unterschiedliche Weg des Lernens
bevorzugt. Deshalb sollte jeder individuell wählen können, wie er das Wissen erlangt.
Mittel, die ansonsten für die Leistungen staatlicher Schulen verwendet werden, können
Eltern für Bildungsangebote ausgeben. Eine Auszahlung an Personen, die in einem
Verwandtschaftsverhältnis zu diesen stehen, ist nicht möglich.
Weil Kontrolle vor Vertrauen steht
Dabei müssen die Maßstäbe an denen die Schüler gemessen werden, stets die gleichen
seien. So fordern wir für Kinder zwei Tests pro Schuljahr in dem die
Entwicklungsfortschritte des Kindes getestet werden. Sollte das Kind zwei mal
hintereinander an einer dieser Leistungsüberprüfungen scheitern, tritt die
Schulpflicht wieder in Kraft. Nach zwei Jahren Regelschulzeit kann erneut zur
Bildungspflicht zurückgekehrt werden.
Variante 1: Die Schulpflicht wird mit Beginn des 7. Schuljahres aufgehoben. Ab hier
liegt es an den Erziehungsberechtigten die Fortbildung ihrer Kinder zu garantieren.
Zudem müssen strikte Regeln zur Vermeidung und Bestrafung von Missbrauch und
häuslicher Gewalt aufgestellt werden. Diese Regeln müssen über regelmäßige,
unangekündigte Kontrollen passieren. Diese Kontrollen müssen von Fachpersonal (z.B. Sozialarbeiter) durchgeführt werden. Regelmäßige medizinische
Checkups (vergleichbar der U-Untersuchungen) sind bei einer häuslichen Beschulung
Pflicht. Sollte der Verdachtsfall für Kindeswohlgefährdung vorliegen ist das Kind
unmittelbar in die Schule zurückzuführen.