Wahlfreiheit schaffen: Bildungspflicht einführen!

Die Jungen Liberalen Lippe fordern, dass die Kultusministerkonferenz die Einführung
 einer Bildungspflicht  als Ersatz für eine Schulpflicht beschließen soll. Als
 Beispiel hierfür können die Systeme vieler Länder herangezogen werden. Somit hat
 jeder Schüler ein Recht darauf, eigenständig zu entscheiden, wie er lernt. Die
 Möglichkeit zur Schule zu gehen, bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen und
 sollte auch in Zukunft die Regel seien. Auch bei sinkender Nachfrage nach Schulen,
 ist dieses Bildungsangebot des Staates aufrecht zu erhalten. Dieses Recht eines jeden
 Schülers auf den Schulbesuch kann auch entgegen dem Willen der Eltern ausgeübt
 werden.

 

 Weil jeder anders lernt

 Wir sind davon überzeugt, dass jeder Mensch unterschiedliche Weg des Lernens
 bevorzugt. Deshalb sollte jeder individuell wählen können, wie er das Wissen erlangt.
 Mittel, die ansonsten für die Leistungen staatlicher Schulen verwendet werden, können
 Eltern für Bildungsangebote ausgeben. Eine Auszahlung an Personen, die in einem
 Verwandtschaftsverhältnis zu diesen stehen, ist nicht möglich.

 

 Weil Kontrolle vor Vertrauen steht

 Dabei müssen die Maßstäbe an denen die Schüler gemessen werden, stets die gleichen
 seien. So fordern wir für Kinder zwei Tests pro Schuljahr in dem die
 Entwicklungsfortschritte des Kindes getestet werden. Sollte das Kind zwei mal
 hintereinander an einer dieser Leistungsüberprüfungen scheitern, tritt die
 Schulpflicht wieder in Kraft. Nach zwei Jahren Regelschulzeit kann erneut zur
 Bildungspflicht zurückgekehrt werden.

 Variante 1: Die Schulpflicht wird mit Beginn des 7. Schuljahres aufgehoben. Ab hier
 liegt es an den Erziehungsberechtigten die Fortbildung ihrer Kinder zu garantieren.

 Zudem müssen strikte Regeln zur Vermeidung und Bestrafung von Missbrauch und
 häuslicher Gewalt aufgestellt werden. Diese Regeln müssen über regelmäßige, 
 unangekündigte Kontrollen passieren. Diese Kontrollen müssen von Fachpersonal (z.B. Sozialarbeiter) durchgeführt werden. Regelmäßige medizinische
 Checkups (vergleichbar der U-Untersuchungen) sind bei einer häuslichen Beschulung
 Pflicht. Sollte der Verdachtsfall für Kindeswohlgefährdung vorliegen ist das Kind
 unmittelbar in die Schule zurückzuführen.