03.03.2024

Sachkundige Bürger unter 18

Um in Nordrhein-Westfalen als sachkundiger Bürger bzw. Einwohner berufen werden zu können, muss man volljährig sein. Dies ist aus unserer Sicht zum einen nicht gerechtfertigt, da das Wahlalter auf dieser Ebene bei 16 Jahren liegt. Zum anderen gibt es Ausschüsse, in denen es durchaus sinnvoll ist, auf die Beratung durch junge Erwachsene zurückzugreifen. Beispiele hierfür sind der Jugendhilfeausschuss oder auch der Ausschuss für Schule und Bildung.

Die Jungen Liberalen Lippe fordern daher eine Änderung der Absätze 3 und 4 des §58 der Gemeindeordnung NRW dahingehend, dass zukünftig auch Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in diese Ämter berufen werden können.

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