03.03.2024

Scheidungsrecht liberalisieren

Die Hürde, sich in Deutschland scheiden zu lassen, ist unverhältnismäßig hoch. Dies stellt für Eheleute, für die sich die Ehe nicht als funktionierendes Konzept erweist und die sich einvernehmlich trennen wollen, ein drastisches Problem dar.

Das Scheidungsrecht ist weitgehend im BGB geregelt. Die Jungen Liberalen Lippe fordern daher die Änderung folgender Paragraphen:


§ 1564 BGB Scheidung durch richterliche Entscheidung:

Die Scheidung soll zukünftig auch durch eine von beiden Ehegatten unterschriebene Erklärung als Erklärung gegenüber dem Standesamt und somit ohne richterlichen Beschluss rechtskräftig ausgesprochen werden können. Ebenso soll das Erfordernis der mindestens einjährigen Ehedauer entfallen.

Die Paragrafen 1565 bis 1568 BGB regeln die Voraussetzungen, die für einen richterlichen Scheidungsausspruch vorliegen müssen. Diese sollen in Zukunft entfallen, da es nicht ersichtlich ist, dass die Gründe für das Scheitern der Ehe bekannt sein müssen.

Die Paragraphen 1568a bis 1587, die im Wesentlichen den Unterhalt regeln, sollen künftig im Einvernehmen beider Ehegatten selbständig oder mit Hilfe eines Rechtsanwalts geregelt werden können. Alternativ soll auch gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden können.

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